Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wird als Grundgesetz bezeichnet. Sie bildet die rechtliche und politische Basis. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen und am 23. Mai 1949 verkündet. Ursprünglich als Provisorium gedacht, hat es die Wiedervereinigung Deutschlands überdauert und ist seitdem die immer noch gültige Verfassung.
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