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Frage № 111: Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?

Frage № 111: Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?

Die Politik Israels öffentlich kritisieren.
Das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück.
Eine Diskussion über die Politik Israels.
Der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels.

Erklärung

In Deutschland ist der Aufruf zur Gewalt oder zur Vernichtung eines Staates, insbesondere des Staates Israel, rechtlich verboten und wird als Volksverhetzung betrachtet. Gemäß § 130 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist Volksverhetzung eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Diese Gesetzgebung dient dem Schutz der Menschenwürde und der öffentlichen Ordnung und leitet sich auch aus der historischen Verantwortung Deutschlands ab, Antisemitismus aktiv zu bekämpfen.

Öffentliche Kritik an der Politik eines Staates, einschließlich Israel, ist in Deutschland zulässig und fällt unter das Recht auf Meinungsfreiheit, welches durch Art. 5 des Grundgesetzes garantiert wird. Solange die Kritik nicht die Grenzen der Volksverhetzung oder anderer strafbarer Handlungen überschreitet, ist sie rechtlich nicht beschränkt.

Das Zeigen der israelischen Flagge, oder einer anderen nationalen Flagge, auf privatem Grund ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten und fällt unter das individuelle Eigentumsrecht sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die durch das Grundgesetz geschützt wird.

Diskussionen über die Politik Israels oder jedes anderen Staates sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt und somit erlaubt. Solche Gespräche sind ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Kultur und wichtig für das politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland, solange sie nicht die Grenzen der Verfassung oder bestehender Gesetze überschreiten.

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