Als „aktives Wahlrecht“ bezeichnet man in Deutschland die Möglichkeit, an Wahlen teilnehmen zu dürfen. „Aktiv“ bedeutet dabei, dass man aktiv die Stimmabgabe vornimmt.
Die Möglichkeit, sich wählen zu lassen, bezeichnet man als „passives Wahlrecht“.
Eine Pflicht zur Wahl zu gehen gibt es nicht. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, seine Stimme abzugeben, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Die Auszählung der Stimmen wird durch Wahlhelfer durchgeführt. Die Aufgabe der Wähler ist es, ihre Stimmen abzugeben, nicht bei der Zählung mitzuhelfen.
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