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Frage № 127: Warum gibt es die 5 %-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …

Frage № 127: Warum gibt es die 5 %-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …

die Programme von vielen kleinen Parteien viele Gemeinsamkeiten haben.
die Bürger und Bürgerinnen bei vielen kleinen Parteien die Orientierung verlieren können.
viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren.
die kleinen Parteien nicht so viel Geld haben, um die Politiker und Politikerinnen zu bezahlen.

Erklärung

Die 5 %-Hürde ist eine Regelung, die im Bundestagswahlgesetz verankert ist und besagt, dass Parteien mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen müssen, um in den Bundestag einzuziehen. Das Hauptziel der 5 %-Hürde ist es, parlamentarische und politische Stabilität zu gewährleisten. Ohne die 5 %-Hürde würden sehr viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen. Das würde die Regierungsbildung stark erschweren, weil sich sehr viele Parteien nicht schnell auf einen gemeinsamen Kurs einigen können.

Parteiprogramme umfassen in der Regel spezifische Anliegen und Ideologien, die sich unterscheiden können. Die Ähnlichkeit von Parteiprogrammen ist nicht der Grund für die 5 %-Hürde.

Obwohl eine Vielzahl von Parteien möglicherweise Verwirrung stiften könnte, ist die 5 %-Hürde nicht aus diesem Grund eingeführt worden.

Die Finanzierung von Parteien ist nicht der Grund für die Existenz der 5 %-Hürde. Parteifinanzierung in Deutschland erfolgt nach klaren gesetzlichen Regeln, und die Hürde ist vielmehr eine politische und strukturelle Maßnahme.

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