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Frage № 128: Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …

Frage № 128: Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …

Abgeordnete.
Kanzler / Kanzlerinnen.
Botschafter / Botschafterinnen.
Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.

Erklärung

Die Mitglieder des Parlaments (Bundestag) werden als (Bundestags-)Abgeordnete bezeichnet. Diese Personen werden direkt vom Volk gewählt, um es im Parlament zu repräsentieren.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das Regierungsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und wird nicht direkt von den Bürgern gewählt, sondern von den Mitgliedern des Bundestages. Daher ist diese Bezeichnung für die gewählten Parlamentsmitglieder unzutreffend.

Botschafter sind diplomatische Vertreter eines Staates in einem anderen Land. Sie werden in der Regel vom Amt oder von der Regierung ernannt und nicht durch eine Wahl direkt von den Bürgern bestimmt.

Ministerpräsidenten sind die Regierungschefs der Bundesländer innerhalb Deutschlands. Diese Positionen werden von den Abgeordneten der Landtage gewählt, nicht jedoch direkt von der Bevölkerung auf Bundesebene.

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