Wenn man am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen kann, darf man durch Briefwahl seine / ihre Stimme abgeben.
In Deutschland gibt es das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der persönlichen Stimmabgabe. Jede(r) Wahlberechtigte muss seine/ihre Stimme selbst abgeben. Eine Stellvertretung, z.B. durch den Ehepartner, ist nicht erlaubt. Das wäre ein Verstoß gegen die Demokratieprinzipien der Bundesrepublik Deutschland.
Ebenso wenig darf man per Telefon abstimmen. Die geltenden Regelungen legen Wert auf die sichere Identifizierung und Verifizierung des Wählers, welche durch Telefonwahl nicht gewährleistet werden kann.
Derzeit ist man wahlberechtigt ab 16 bzw. 18 Jahren, abhängig von der jeweiligen Wahl. 14-Jährige dürfen dagegen an keiner Wahl teilnehmen.
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