Meinungsfreiheit bedeutet, dass man seine Meinung frei äußern kann, also auch in Leserbriefen. Man darf auch seine Meinung kund tun wenn man damit der Bundesregierung widerspricht. Das Grundgesetz garantiert im Artikel 5 jeder Person das Recht, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Verbreitung falscher Tatsachen und das Tragen verbotener Symbole fällt dagegen nicht unter Meinungsfreiheit und ist nicht erlaubt.
Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole hegen oft einen verfassungsfeindlichen Inhalt und sind nach den Strafgesetzen Deutschlands verboten, konkret nach § 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.
Die Meinungsfreiheit erlaubt ausdrücklich Kritik an der Regierung und ist Teil eines demokratischen Systems. Artikel 5 des Grundgesetzes stellt sicher, dass jeder Bürger seine Meinung frei äußern kann, auch wenn sie der Regierung widerspricht, solange sie im Rahmen der allgemeinen Gesetze bleibt.
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