Ein Schöffe / eine Schöffin ist in Deutschland ein ehrenamtlicher Richter, gemäß §31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Der Schöffe / die Schöffin nimmt an einer Gerichtsverhandlung teil und entscheidet mit Richtern / Richterinnen über Schuld und Strafe. Schönen sind Laienrichter, die zur Mitwirkung an Strafprozessen eingesetzt werden, um das Verständnis und die Perspektive der Allgemeinheit in die Urteilsfindung einzubringen.
Rechtlicher Rat wird ausschließlich von Anwälten oder anderen professionellen Rechtsberatern gegeben.
Das Ausstellen von Urkunden ist Aufgabe spezieller Behörden und Notare. Schöffen haben keine Rolle im administrativen oder dokumentarischen Bereich.
Die Verteidigung eines Angeklagten erfolgt durch Rechtsanwälte.
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