Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin berät in Deutschland Personen in Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht. Anwälte geben juristischen Rat, erstellen Schriftsätze und vertreten Mandanten vor Gericht.
Ein Richter oder eine Richterin hat die Aufgabe, Gerichtsverfahren zu leiten und Urteile zu fällen. Richter müssen unparteiisch sein und unterstützen keine Partei direkt bei Rechtsfragen oder vor Gericht. Ihre Rolle ist es, nach Prüfung der vorgelegten Beweise und Argumente eine gerechte Entscheidung zu treffen.
Schöffen sind Laienrichter, die in verschiedenen Gerichtsverhandlungen zusammen mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe mitentscheiden. Sie sind keine Juristen und vertreten keine Parteien, sondern sollen die Perspektive der allgemeinen Bevölkerung in juristischen Entscheidungen vertreten.
Staatsanwälte vertreten die Anklage in Strafprozessen und sind verantwortlich für die Ermittlungen in Strafsachen. Ihre Aufgabe ist es, Beweise zu sammeln und anzusprechen, um sicherzustellen, dass eine Straftat geahndet wird. Sie vertreten nicht die Interessen von Einzelpersonen in rechtlichen Auseinandersetzungen, sondern die der Allgemeinheit bzw. des Staates.
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