Ein Gerichtsschöffe / eine Gerichtsschöffin ist in Deutschland ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin. Näheres wird im §31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Sie sind an Entscheidungen beteiligt, die die Schuld oder Unschuld einer Person sowie das Strafmaß betreffen.
Ein Schöffe/eine Schöffin muss kein Jurastudium absolviert haben. Tatsächlich liegt der Wert der Schöffen darin, dass sie als Bürger ihre Perspektive ohne juristische Vorbildung einbringen. Ihre Aufgabe ist es, die Sichtweise und den gesunden Menschenverstand der Allgemeinheit in die gerichtliche Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
Der Stellvertreter / die Stellvertreterin des Stadtoberhaupts ist in der Regel von ein Bürgermeister / eine Bürgermeisterin, kein Gerichtsschöffe/keine Gerichtsschöffin.
Mitglieder von Gemeinderäten sind gewählte Vertreter einer Gemeinde oder Kommune, die politische Aufgaben und Beschlussfassungen der lokalen Verwaltung vornehmen. Sie haben nichts mit den gerichtsbezogenen Aufgaben eines Schöffen/einer Schöffin zu tun.
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