Während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland (1933-1945) gab es keine freien Wahlen. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) unter Adolf Hitler wurden demokratische Institutionen abgeschafft. Die letzten relativ freien Wahlen fanden 1932 statt, danach wurde das politische System in ein Einparteisystem umgewandelt, und die NSDAP wurde zur einzigen legalen Partei. Volkabstimmungen und Wahlen dienten lediglich zur Bestätigung der nationalsozialistischen Herrschaft ohne tatsächliche Wahlfreiheit.
Eine wesentliche Methode der Kontrolle und Propaganda war die Pressezensur. Die Reichskulturkammer gewährleistete, dass Medien nur im Einklang mit den Idealen und Zielen des NS-Regimes berichteten. Kritische Berichterstattung war verboten, und oppositionelle Medien wurden vollständig unterdrückt, um die Verbreitung von abweichenden Meinungen zu verhindern.
Das NS-Regime nutzte willkürliche Verhaftungen als Mittel zur Unterdrückung von politischen Gegnern und zur Aufrechterhaltung der Herrschaft. Viele Menschen wurden in „Schutzhaft“ genommen und ohne rechtmäßiges Verfahren in Konzentrationslagern inhaftiert oder anderweitig drangsaliert. Diese Maßnahmen erfolgten ohne Gerichtsurteile und ohne Berücksichtigung rechtstaatlicher Grundsätze.
Die systematische Verfolgung und Vernichtung der Juden war ein zentrales Element der nationalsozialistischen Ideologie. Gesetze wie die Nürnberger Gesetze entzogen Juden ihre Bürgerrechte, und während der Novemberpogrome 1938 begannen systematische Deportationen und Massenmorde, die im Holocaust gipfelten.
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