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Frage № 18: Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

Frage № 18: Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

die Unantastbarkeit der Menschenwürde
das Recht auf Leben
Religionsfreiheit
Meinungsfreiheit

Erklärung

Im Artikel 1 des Grundgesetzes wird die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Dieser Artikel ist fundamental und stellt den Kern der deutschen Verfassung dar. Er bildet die Grundlage für alle weiteren Grundrechte und ist dabei unveränderlich, was seine besondere Bedeutung unterstreicht.

Das Recht auf Leben steht nicht in Artikel 1, sondern wird in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert. Dort heißt es explizit: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Obwohl dieses Recht grundlegend ist, gehört es nicht zum spezifischen Inhalt von Artikel 1.

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt. Diese Bestimmungen sind wichtig für die Sicherung religiöser Vielfalt und Toleranz in Deutschland, fallen jedoch nicht unter Artikel 1.

Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung und schützt die freie Äußerung in Wort, Schrift und Bild. Artikel 1 befasst sich jedoch ausschließlich mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde und nicht mit der Meinungsäußerung.

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