Unter „Freizügigkeit“ versteht man in Deutschland das Recht, frei den Wohnort bzw. den Aufenthaltsort aussuchen zu dürfen. Dieses Grundrecht wird durch Artikel 11 im Grundgesetz garantiert.
Obwohl das Grundgesetz in Artikel 12 das Recht auf freie Berufswahl garantiert, ist dies nicht unmittelbar Teil des Freizügigkeitsrechts.
Der Wechsel der Religion wird durch die Religionsfreiheit garantiert, die in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges Grundrecht und steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Recht der Freizügigkeit.
Die Bekleidung wird nicht im Grundgesetz geregelt, sondern durch gesellschaftliche Normen und andere Gesetze (z.B. öffentliche Ordnung).
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