Die Errichtung einer Diktatur ist in Deutschland verfassungswidrig, verstößt also gegen die Verfassung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht eine demokratische und freiheitliche Grundordnung vor. Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz ermöglicht das Verbot von Parteien, deren Ziele darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Eine Partei, die das Ziel verfolgt, eine Diktatur zu errichten, kann nicht als tolerant angesehen werden. Toleranz bedeutet, die Meinungen und Rechte anderer zu respektieren und zu akzeptieren, auch wenn sie von den eigenen Ansichten abweichen. Eine Diktatur hingegen unterdrückt abweichende Meinungen und beschränkt Grundfreiheiten.
Die Rechtsstaatlichkeit ist ein grundlegendes Prinzip der deutschen Verfassung und bedeutet, dass alle Handlungen des Staates auf Gesetzen beruhen und dass es eine unabhängige Justiz gibt, die die Rechte des Einzelnen schützt. Eine Diktatur steht im Widerspruch zu dieser unabhängigen Gewaltenteilung und den damit verbundenen Freiheitsrechten, denn in einer Diktatur erfolgt alles nach dem Willen einer autoritären Führung.
Gesetzestreue bezieht sich auf die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften eines Staates. Eine Partei, die eine Diktatur errichten will, ist nicht gesetzestreu, da ihr Ziel der Errichtung einer diktatorischen Regierung eindeutig gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstößt, das demokratische und freiheitliche Grundordnungen schützt.
Würden Sie den Test Leben in Deutschland bestehen?
Zur Bundesland-Auswahl →