Bei den Europawahlen werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Dies ist das einzige direkt gewählte Organ der EU. Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder wählen alle fünf Jahre die Vertreter im Europäischen Parlament.
Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union (EU). Ihre Mitglieder, die Kommissare, werden nicht direkt durch Wahlen bestimmt. Sie werden von den Mitgliedsstaaten der EU vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt.
Die Mitgliedschaft in der EU wird nicht durch Wahlen entschieden. Der Beitritt eines Landes zur EU erfolgt durch Beitrittsverhandlungen und die Zustimmung aller aktuellen Mitgliedsstaaten, gefolgt von der Unterzeichnung eines Beitrittsvertrags.
Es gibt keine direkte Wahl für eine europäische Verfassung. Die Hauptregelungen der EU sind in den Verträgen niedergelegt, wie etwa dem Vertrag von Lissabon, der durch Verhandlungen und Zustimmung der Mitgliedsstaaten entwickelt wurde.
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