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Frage № 239: Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

Frage № 239: Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

durch die „Hamburger Verträge“
durch die „Römischen Verträge“
durch die „Pariser Verträge“
durch die „Londoner Verträge“

Erklärung

Die Römischen Verträge (bzw. der Vertrag von Rom) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Durch die Verträge wurden u.a. die Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet.

Der Pariser Vertrag von 1951 führte zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).

Die sogenannten Londoner Verträge oder Abkommen beziehen sich meist auf Vereinbarungen im militärischen oder diplomatischen Bereich, haben aber keinen Bezug zur EWG.

Hamburger Verträge existieren nicht und sind daher irrelevant für die Entstehung der EWG.

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