Die Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung werden meist durch den Arbeitgeber von dem Bruttogehalt der Angestellten abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Die ausgezahlte Gehalt nennt man Nettogehalt.
Die Umsatzsteuer (auch bekannt als Mehrwertsteuer) wird dagegen beim Erwerb der Waren und Dienstleistungen bezahlt. Die Unternehmen leiten die Umsatzsteuer an die Steuerkasse weiter.
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