Die ersten Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen kamen nach Deutschland aus Italien. Anfang der 1950er Jahre benötigte die Bundesrepublik Deutschland mehr Arbeitskräfte, um die wirtschaftliche Erholung nach dem Zweiten Weltkrieg voranzutreiben. Deutschland und Italien schlossen am 20. Dezember 1955 ein Anwerbeabkommen. Dieses legte den Grundstein für die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die „Gastarbeiter“ genannt wurden. Italien war das erste Land, mit dem Deutschland ein solches Abkommen abschloss.
Spanien war eines der späteren Länder, mit denen Deutschland ein Anwerbeabkommen traf. Dieses Abkommen wurde am 29. März 1960 unterzeichnet. Spanische Gastarbeiter begannen folglich erst in den 1960er Jahren, nach Deutschland zu kommen.
Mit Portugal wurde das Anwerbeabkommen im März 1964 geschlossen.
Das Anwerbeabkommen mit der Türkei trat am 30. Oktober 1961 in Kraft. Obwohl türkische Gastarbeiter einen prägenden und langanhaltenden Einfluss auf die deutsche Gesellschaft hatten, folgten sie erst auf die Gastarbeiter aus Italien, Spanien und Griechenland.
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