Manchmal erhält eine Partei bei der Wahl keine ausreichen große Mehrheit, um die Regierung aus eigenen Reihen heraus zu bilden. Daher schliessen sich Parteien zusammen, um gemeinsam eine Regierung zu bilden. Einen solchen Zusammenschluss nennt man Koalition. Gemeinsame Arbeit und Abstimmungen über Regierungsprogramme kennzeichnen eine solche Partnerschaft. Sobald sie sich auf ein Regierungsbündnis einigen, wird ein Koalitionsvertrag unterschrieben.
Nach den Bundestagswahlen müssen Parteien schnell handeln, um mögliche Koalitionspartner zu finden, damit eine stabile Regierung gebildet werden kann. Dauer und Erfolg solcher Verhandlungen hängen von der Wahlresultaten und politischen Kompatibilität der Parteien ab.
Eine Fraktion bezeichnet eine Gruppe von Abgeordneten einer Partei oder von Parteien mit ähnlichen politischen Interessen im Parlament. Fraktionen arbeiten im Gesetzgebungsprozess zusammen, sind aber nicht direkt mit der Bildung einer Regierung verbunden.
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