Jedes deutsche Bundesland hat gemäß Bundesrecht eine eigene (Landes-)Regierung. Diese besteht typischerweise aus einem Ministerpräsidenten oder einer Ministerpräsidentin und weiteren Ministern bzw. Ministerinnen, die Landesministerien leiten. Die Länder gehören zum föderalen System Deutschlands, dies ist durch das Grundgesetz in Artikel 28 verankert, der festlegt, dass die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen eines republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen muss.
Die Bundesländer haben jedoch keinen eigenen eigenen Außenminister / eigene Außenministerin. Ebenso wenig besitzen sie eine eigene Währung oder Armee.
Die Außenpolitik ist gemäß Artikel 32 des Grundgesetzes (GG) Angelegenheit des Bundes und damit eine Aufgabe der Bundesregierung.
Der Euro ist die gemeinsame Währung in Deutschland und in weiteren europäischen Ländern. Die Festlegung von Währung und Geldpolitik ist Aufgabe der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken. Laut Artikel 106 des Grundgesetzes hat der Bund zudem die Hoheit über das Geldwesen.
Die Verteidigung eines Landes ist gemäß Artikel 87a GG Aufgabe des Bundes. Nur der Bund hat das Recht, Streitkräfte zu unterhalten. Die Bundesländer haben keine Befugnis, eigene militärische Einheiten zu unterhalten.
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