In Deutschland werden Gesetze vom Parlament (z.B. Bundestag auf der Bundesebene) beschlossen.
Die Regierung allein kann keine Gesetze beschliessen.
Die Polizei und die Gerichte sorgen dabei dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Gerichte üben die Judikative aus und sind für die Rechtsprechung zuständig. Die Polizei gehört zur Exekutive und ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig.
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