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Frage № 53: Was bedeutet „Rechtsstaat“ in Deutschland?

Frage № 53: Was bedeutet „Rechtsstaat“ in Deutschland?

Der Staat hat Recht.
Es gibt nur rechte Parteien.
Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden über Gesetze.
Der Staat muss die Gesetze einhalten.

Erklärung

Ein „Rechtsstaat“ ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat und alle staatlichen Organe an Gesetze gebunden sind. Das bedeutet die Beachtung der Grundrechte und die Gewährleistung der Rechtssicherheit und Transparenz, wie sie beispielsweise im deutschen Grundgesetz verankert sind. Es geht um die Aufrechterhaltung der Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz individueller Freiheiten vor willkürlicher Machtausübung.

Der Begriff „Rechtsstaat“ bezieht sich nicht darauf, dass der Staat immer im Recht ist.

In Deutschland existiert ein Mehrparteiensystem, in dem sowohl rechte als auch linke und gemäßigte Parteien legal sind. Der „Rechtsstaat“ bezieht sich nicht auf politische Parteien, sondern auf den Schutz der Rechte der Bürger durch gesetzliche Rahmenbedingungen.

In Deutschland werden Gesetze in einem parlamentarischen Verfahren beschlossen, an dem Bürger indirekt durch die Wahl von Abgeordneten beteiligt sind. Der Begriff „Rechtsstaat“ bezieht sich jedoch auf die Regelgebundenheit und Kontrolle der staatlichen Gewalt und nicht direkt auf die Entstehung von Gesetzen durch die Bürger.

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