Zum Präsidenten / zur Präsidentin des Deutschen Bundestages wird meistens ein Abgeordneter / eine Abgeordnete der stärksten Fraktion gewählt, da so eine Stimmenmehrheit sich leichter erreichen lässt.
Traditionell eröffnet der/die älteste Abgeordnete die erste Sitzung des neu gewählten Bundestags, bekannt als „Alterspräsident“. Das Amt des Bundestagspräsidenten wird jedoch auf Basis von Fraktionsstärke und nicht dem Alter gewählt.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben keine direkte Rolle bei der Wahl des Bundestagspräsidenten. Der Präsident des Bundestages wird aus der Anzahl der Abgeordneten des Bundestages gewählt und nicht durch Bundesländer bestimmt.
Ein ehemaliges Amt als Bundeskanzler/in ist nicht automatisch qualifizierend für das Amt des Bundestagspräsidenten. Die Wahl erfolgt durch den Bundestag und wird in der Regel aus den gegenwärtigen Mitgliedern getroffen, oft aus der Reihen der stärksten Fraktion.
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