Der Bundestag und der Bundesrat gehören zur gesetzgebenden Gewalt in Deutschland und damit zur Legislative.
Exekutive führt die Gesetze aus (z.B. Finanzamt), die Judikative ist die richterliche Gewalt (Gerichte).
Der Begriff „Direktive“ bezeichnet keine staatliche Gewalt in Deutschland. Er wird häufig in der EU-Rechtsprechung verwendet, um bestimmte Rechtsakte zu beschreiben.
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