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Frage № 61: Was bedeutet „Volkssouveränität“?

Frage № 61: Was bedeutet „Volkssouveränität“?

Der König / die Königin herrscht über das Volk.
Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.
Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Erklärung

Volkssouveränität bedeutet, dass das Volk der Souverän ist. Das heißt, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dieses Prinzip wird im Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Herrscht der König / die Königin, so handelt es sich um ein monarchisches System.

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat die Aufgabe, die Einhaltung des Grundgesetzes zu überwachen, steht jedoch nicht über ihm. Es interpretiert und schützt die Verfassung, aber es ist selbst an diese gebunden und kann sie nicht überschreiten.

Interessenverbände – obwohl sie Einfluss ausüben können – haben keine eigenständige souveräne Rolle. In einer Demokratie wie Deutschland sind es die gewählten Repräsentanten des Volkes und nicht Interessenverbände, die die Souveränität ausüben. Interessenverbände können Lobby-Arbeit betreiben, haben jedoch keine direkte Regierungsgewalt.

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