Die Exekutive ist die ausführende Gewalt in Deutschland. Zu ihr gehören u.a. die Polizei, das Finanzamt und die Ministerien.
Die Gerichte gehören zur Judikative, einer der drei Säulen der Gewaltenteilung neben der Exekutive und der Legislative.
Die Gerichte sind unabhängig und für die Rechtsprechung verantwortlich, entscheiden über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und garantieren den rechtsstaatlichen Schutz der Bürger.
Das Finanzamt ist eine Verwaltungsbehörde, die für die Erhebung von Steuern zuständig ist. Es führt fiskalische Gesetze aus und ist Teil der öffentlichen Verwaltung.
Ministerien leiten und beaufsichtigen verschiedene Verwaltungszweige der Exekutive. Sie entwickeln politische Konzepte, setzen Regierungsentscheidungen um und koordinieren die Arbeit der ihnen unterstellten Behörden.
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