Artikel 7 des Grundgesetzes schreibt dem Staat das Aufsichtsrecht über das gesamte Schulwesen zu. Das stellt sicher, dass Bildung einheitlichen Standards folgt, den gesetzlichen Vorschriften genügt und bestimmte Grundrechte wahren kann. Das Grundgesetz versucht damit, durch die staatliche Aufsicht demokratische, gesellschaftliche und pädagogische Standards sicherzustellen.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, darunter sowohl staatliche als auch private Schulen. Private Schulen existieren in verschiedener Form, z.B. als konfessionelle Schulen, Waldorfschulen oder internationale Schulen. Ihre Existenz ist durch das Grundgesetz erlaubt, insbesondere Artikel 7 Absatz 4.
Obwohl Bildungspolitik und das Bestreben, alle Schüler zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, wichtige Ziele sind, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass alle Schüler einen Schulabschluss haben müssen.
Der Föderalismus führt zu einer differenzierten Bildungslandschaft, die durch die Kultusministerkonferenz koordiniert wird, aber die Gründungsgrundlage staatlicher Aufsicht ist in erster Linie das Grundgesetz und nicht die Einfachheit der Koordination.
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