Die Gemeinden sind die unterste politische Verwaltungsebene in Deutschland. Sie bilden zusammen mit den Landkreisen (Landratsämtern) die kommunale Ebene der Verwaltung. Ihre Aufgaben umfassen die Bereitstellung von Dienstleistungen wie Verkehr, Wasserversorgung, Müllentsorgung und Bildung. Kommunen sind wichtig für die lokale Demokratie, da sie den Bürgern ermöglichen, durch Wahlen auf kommunaler Ebene Einfluss zu nehmen. Gesetzlich basiert dies auf Artikel 28 des Grundgesetzes, der den Gemeinden Selbstverwaltung zusichert.
Ein Stadtrat ist keine Verwaltungsebene, sondern ein Organ innerhalb einer Stadt. Der Stadtrat besteht aus gewählten Vertretern, die die gesetzgebende Gewalt für die Kommune ausüben. Stadträte treffen Entscheidungen über kommunale Angelegenheiten und beschließen Stadthaushalte. Sie sind somit auf der Ebene der Gemeinden angesiedelt und nicht selbstständig als Verwaltungseinheit.
Landräte beziehen sich auf ein politisches Amt innerhalb eines Landkreises und sind nicht die unterste Verwaltungsebene. Das Amt des Landrats ist in der Regel für die Exekutive innerhalb eines Landkreises verantwortlich. Die Landkreise gehören zur mittleren Ebene der Verwaltung und nicht zur untersten Stufe.
Bezirksämter gibt es in einigen Bundesländern, sie stellen jedoch eine Zwischenstufe zwischen der Gemeinde- und der Länderebene dar. Sie dienen der Verwaltung von Aufgaben, die größer sind als einzelne Gemeinden, allerdings kommen sie in ihrer Rolle eher in städtischen Ballungszentren vor, wo sie als Bezirksverwaltungen fungieren. Sie sind somit nicht die unterste Ebene.
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