Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es überprüft ob Gesetze und Urteile verfassungskonform sind und weist sie ggf. an die entsprechenden Instanzen zur erneuten Prüfung zurück. Artikel 93 des Grundgesetzes ermächtigt das Bundesverfassungsgericht, über verfassungsrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden, einschließlich der Auslegung des Grundgesetzes.
Ein Oberlandesgericht ist auf Landesebene tätig und befasst sich hauptsächlich mit der Berufung und Revision in Zivil- und Strafsachen.
Ein Amtsgericht ist das Gericht erster Instanz in Zivil- und Strafsachen und trifft Entscheidungen über alltägliche Streitigkeiten wie etwa Mietrecht und Schuldfragen.
Ein Verwaltungsgericht ist zuständig für öffentliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen und der Verwaltung, etwa über Baugenehmigungen oder Asylfragen. Es hat keine Befugnis, das Grundgesetz auszulegen.
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