Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
Der Bundestag wiederum wird vom Volk gewählt.
Der Bundesrat ist eine Vertretung einer Landesregierung, um die Interessen des jeweiligen Bundeslandes auf Bundesebene zu vertreten.
Die Bundesversammlung wird eigens zur Wahl des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin einberufen.
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