Die Regierung bzw. das Bundeskabinett besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Chef der Regierung ist damit der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin.
Der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin ist der/die Vorsitzende des Deutschen Bundestages und leitet dessen Sitzungen.
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin hat repräsentative Aufgaben und ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind nicht in die tägliche Regierungsarbeit eingebunden und haben keine Leitungsfunktion im Bundeskabinett.
Der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin der/die Vorsitzende des Bundesrates, also der Vertretung der Länder auf Bundesebene. Der Bundesrat ist ein Organ, das an der Gesetzgebung beteiligt ist, jedoch keine Funktion in der Leitung des Bundeskabinetts hat. Zudem wird der Bundesratspräsident jährlich aus den Ministerpräsidenten der Länder gewählt.
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