Der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag (Parlament) gewählt.
Die Bundesversammlung tritt zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen, nicht den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden.
Das Volk wählt bei der Bundestagswahl die Mitglieder des Parlaments, aber nicht direkt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler / der Bundeskanzlerin und den Bundesministern. Sie kann den Kanzler nicht wählen, da sie selbst von ihm oder ihr geleitet wird. Die Zusammensetzung der Bundesregierung wird durch den gewählten Kanzler bestimmt, der im Bundestag gewählt wurde.
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