Der deutsche Bundespräsident / die deutsche Bundespräsidentin hat eine repräsentative Rolle und repräsentiert damit das Land. Dies umfasst die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands, die Ernennung und Entlassung von Bundesministern sowie die Repräsentation des Staates bei offiziellen Anlässen und im Ausland. Diese Funktion ist im Grundgesetz etabliert.
Diese Antwort ist falsch. Der Bundespräsident / die Bundespräsidentin ist nicht für die Regierungstätigkeit zuständig. Die Exekutive obliegt der Bundesregierung, insbesondere dem Bundeskanzler / der Bundeskanzlerin.
Die Gesetzgebung erfolgt durch den Bundestag und den Bundesrat. Der Bundespräsident / die Bundespräsidentin hat bei der Gesetzgebung die Aufgabe, Gesetze zu unterzeichnen, nicht aber, sie zu entwerfen.
Die Überwachung der Gesetzeseinhaltung obliegt der Judikative, insbesondere dem Bundesverfassungsgericht, den Gerichten und den entsprechenden Aufsichtsbehörden.
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