Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und besteht aus Vertretern der 16 einzelnen Landesregierungen. Diese Vertreter sind in der Regel die Ministerpräsidenten der Bundesländer oder andere Regierungsmitglieder. Ziel ist es, die Interessen der Bundesländer auf der Bundesebene zu vertreten und an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken, wie es im Grundgesetz festgehalten ist (Art. 50 GG).
Damit sind sie weder Abgeordnete des Bundestages, noch Minister und Ministerinnen der Bundesregierung. Ebenso müssen die Mitglieder des Bundesrats nicht zwingend einer Partei angehören.
Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich aus den direkt oder über Listen gewählten Abgeordneten zusammen, die von den Bürgern Deutschlands bei den Bundestagswahlen gewählt werden. Seine Hauptfunktion ist die Gesetzgebung auf Bundesebene, dass der Bundestag und der Bundesrat sind aber zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Organe.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministern und -ministerinnen. Ihre Aufgaben umfassen die Verwaltung und Umsetzung von politischen Programmen und Gesetzen auf Bundesebene. Sie sitzen jedoch nicht im Bundesrat.
Parteimitglieder können in politischen Parteien aktiv sein und Einfluss auf die Gestaltung der Programme und strategischen Ausrichtungen ihrer jeweiligen Parteien nehmen. Allerdings nehmen sie nicht alleine aufgrund dieser Mitgliedschaft an den Aktivitäten des Bundesrats oder seiner Zusammensetzung teil.
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