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Frage № 86: Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin?

Frage № 86: Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin?

die Bundesversammlung
der Bundesrat
das Bundesparlament
das Bundesverfassungsgericht

Erklärung

Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin wird in Deutschland von der Bundesversammlung gewählt. Dies ist im Artikel 54 Grundgesetz und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten geregelt.

Die Bundesversammlung ist das Verfassungsorgan, welches einzig und allein dafür bestimmt ist, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Sie besteht aus den Mitgliedern des deutschen Bundestages und gleicher Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtagen) entsandt werden.

Der Bundesrat ist eine Kammer der Legislative, die die Bundesländer in der deutschen Gesetzgebung vertritt und keine Rolle bei der Wahl des Bundespräsidenten spielt. Der Bundesrat ist an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes beteiligt und kann bei bestimmten Gesetzesvorhaben ein Einspruchsrecht ausüben.

Der Begriff „Bundesparlament“ ist etwas ungenau, korrekt wäre der „Bundestag“, der als Teil der Bundesversammlung agiert, jedoch nicht alleine den Bundespräsidenten wählen kann. Der Bundestag ist das zentrale gesetzgebende Organ im Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht ist zuständig für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsakten, nicht für die Wahl des Staatsoberhauptes. Das Gericht schützt die Verfassung und sorgt dafür, dass alle Staatsorgane die Verfassung einhalten.

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