Eine Fraktion bezeichnet die Vereinigung von Abgeordneten einer politischen Partei oder gleichgesinnter Parteien innerhalb eines Parlaments. Diese Gruppen bilden sich, um ihre politische Arbeit und Einflussnahme zu koordinieren.
Ein Verband ist eine Organisation von Personen, Unternehmen, oder Institutionen, die gemeinsame Interessen verfolgen. Verbände wirken zwar politisch, jedoch sind sie nicht Teil der parlamentarischen Struktur. Sie stehen außerhalb des Parlaments und vertreten spezifische Interessengruppen.
Der Ältestenrat ist ein Gremium im Parlament, das die Tagesordnung festlegt, parlamentarische Abläufe organisiert und Regeln für den täglichen Betrieb im Parlament aufstellt. Der Ältestenrat übernimmt keine repräsentativen oder gesetzgeberischen Funktionen, sondern dient der organisatorischen Unterstützung, ohne solches als Vereinigung von Parteiabgeordneten.
Die Opposition umfasst die Fraktionen und parteilosen Abgeordneten im Parlament, die nicht Teil der Regierungsmehrheit sind. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und Alternativen anzubieten. Während die Opposition durchaus aus Fraktionen besteht, ist der Begriff nicht spezifisch genug für die Frage, die explizit nach der formalen Vereinigung innerhalb des Parlaments fragt.
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