In Deutschland gilt das personalisierte Verhältniswahlrecht. Das bedeutet, dass die Zweitstimme entscheidend für die proportionale Sitzverteilung im Bundestag ist. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Parlament zugeschrieben. Diese Sitze entsprechen dem Stimmenanteil der Partei, und die Mandate werden nach einem bestimmten Berechnungsverfahren verteilt.
Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Anzahl der Zweitstimmen und der Anzahl der Erststimmen. Die Erststimme wird zur Wahl eines Direktkandidaten in einem Wahlkreis verwendet, während die Zweitstimme zur Bestimmung der relativen Stärke einer Partei im Parlament dient.
Die Zweitstimme beeinflusst nur die Anzahl der Sitze, nicht direkt die Zahl der Direktmandate. Die Direktkandidaten werden mit der Erststimme gewählt, nicht mit der Zweitstimme.
Mit mehr Zweitstimmen sinkt die Wahrscheinlichkeit, eine Koalition bilden zu müssen. Tatsächlich relevant wird es jedoch erst ab 50 % der Stimmanteile (absolute Mehrheit), da in dem Fall eine Partei keinen Koalitionspartner suchen muss. Keine Partei hat seit 1957 die absolute Mehrheit erreicht, was bedeutet, dass Koalitionen zu bilden die Regel ist.
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