Wenn ein Abgeordneter / eine Abgeordnete seine/ihre Fraktion verlässt oder wechselt, dann können sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verschieben. Dadurch könnte die Bundesregierung ihre Mehrheit verlieren. Wenn mehrere Abgeordnete aus einer Partei oder Koalition austreten und womöglich zur Opposition überwechseln oder fraktionslos werden, verliert die Regierung unter Umständen ihre bisherige Mehrheit im Bundestag.
Die Abgeortneten dürfen weiterhin am den Parlametssitzungen teilehmen und benötigen auch keine Erlaubnis des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin, da die Abgeordneten an keine Weisungen gebunden sind nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind (Grundgesetz, Artikel 38).
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin hat keine Rolle bei der Entscheidung eines Abgeordneten, die Fraktion zu wechseln. Dies ist eine persönliche Entscheidung des Abgeordneten, die nicht von staatlichen Institutionen genehmigt werden muss.
Eine Neuwahl nach einem Fraktionswechsel ist nicht vorgesehen. Die Wählerinnen und Wähler haben keine unmittelbare Möglichkeit, durch eine Wahl zu intervenieren, es sei denn, es kommt zu Neuwahlen oder einem Verlust der Regierungsmehrheit, der eine neue Wahlperiode einleiten könnte.
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