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Frage № 4: Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?

Frage № 4: Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?

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Erklärung

Bei den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft besteht aktives Wahlrecht (man darf wählen) ab 16 Jahren.

Wählbar (man darf gewählt werden) ist jeder Wahlberechtigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

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